- untilgbar
- un·tịlg·bar, ụn·tilg·bar Adj; geschr; 1 <eine Schuld, eine Schmach> so, dass man sie nicht wieder gutmachen kann2 <Schulden> so, dass man sie (in einer bestimmten Zeit) nicht abzahlen kann
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.