untilgbar

untilgbar
un·tịlg·bar, ụn·tilg·bar Adj; geschr; 1 <eine Schuld, eine Schmach> so, dass man sie nicht wieder gutmachen kann
2 <Schulden> so, dass man sie (in einer bestimmten Zeit) nicht abzahlen kann

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

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  • untilgbar — un|tịlg|bar 〈a. [′ ] Adj.〉 1. nicht tilgbar (von Schulden) 2. nicht wiedergutzumachen (Schuld) 3. 〈fig.〉 unauslöschlich, unzerstörbar (Eindruck) * * * un|tịlg|bar [auch: ] <Adj.> (geh.): nicht zu ↑tilgen (1): eine e Schuld …   Universal-Lexikon

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